NEUKING Heizung
Ihr Wegweiser durch das neue Heizungsgesetz.
Mit der Einführung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) haben sich für Immobilieneigentümer signifikante finanzielle Vorteile beim Wechsel auf regenerative Wärmepumpentechnik ergeben.
Erfahren Sie hier, wie Sie von bis zu 70 % Kostenerstattung profitieren, welche Richtlinien 2026 für die Bewilligung entscheidend sind und wie NEUKING Heizung Sie in der Metropolregion Rhein-Neckar bei der Beantragung und Umsetzung unterstützt.
Wir analysieren für Sie die geltenden Förderbedingungen im Detail und projektieren die technisch wie wirtschaftlich sinnvollste Heizungslösung für Ihr Objekt.
GEG 2024: Rechtliche Rahmenbedingungen und Zielsetzungen
Das seit Anfang 2024 gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das zentrale Instrument zur Dekarbonisierung privater und gewerblicher Immobilien. Im Kern steht die Verpflichtung, neue Heizsysteme so zu konzipieren, dass sie mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Während dies für Neubaugebiete bereits unmittelbar greift, bietet der Gesetzgeber für Bestandsgebäude im Raum Mannheim attraktive Übergangsfristen und massive Förderanreize, um den freiwilligen Umstieg zu beschleunigen. Zielsetzung bleibt die Klimaneutralität des gesamten Gebäudebestands bis zum Jahr 2045.
Zuschussstruktur & Kalkulationsbeispiele (bis zu 70 % Förderung – Stand 2026)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) setzt sich seit 2024 aus verschiedenen Modulen zusammen:
- Grundförderung: Ein Fixbetrag von 30 % für alle förderfähigen Wärmepumpensysteme.
- Klima-Geschwindigkeitsbonus: 20 % zusätzliche Unterstützung für den frühzeitigen Austausch fossiler Altanlagen (bis Ende 2028).
- Einkommensabhängige Förderung: Zusätzlicher Förderanteil innerhalb der maximalen Gesamtförderung von 70 % für Haushalte unterhalb der definierten Einkommensgrenze.
Die maximale Förderhöhe ist bei 70 % gedeckelt, wobei die anrechenbaren Kosten auf 30.000 € pro Wohneinheit begrenzt sind.
Rechenbeispiel A: Beim Ersatz einer Ölheizung (Investition: 20.000 €) erreicht eine Familie durch die Kombination aus Basis- und Klimabonus eine Quote von 50 %. Dies entspricht 10.000 € Zuschuss.
Rechenbeispiel B: Ein Eigentümer in der Metropolregion tauscht seine Gaszentralheizung und nutzt den Geschwindigkeitsbonus. Bei 18.000 € Kosten ergibt sich ein staatlicher Anteil von 9.000 € (50 %).
Anforderungen & Förderfähigkeit im Überblick
Um die staatlichen Mittel zu erhalten, müssen spezifische Kriterien erfüllt sein:
- Nachweis der 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien.
- Nutzung der Immobilie zu eigenen Wohnzwecken (Privatbesitz).
- Antragstellung über die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zwingend vor Beginn der Umsetzung (Auftragserteilung)
Zusätzliche Gewichtung finden ökologische Faktoren wie das genutzte Kältemittel oder die Effizienz (Jahresarbeitszahl) der Anlage.
Bonusregelungen: Klimabonus, Geschwindigkeitsbonus & einkommensabhängige Förderung
Die Zuschusslogik basiert auf einem Baukastenprinzip:
- Klimabonus: Greift beim Verzicht auf funktionierende Öl-, Kohle- oder Gasetagenheizungen.
- Zeitbonus: Belohnt Entschlossenheit bei Projekten, die bis zum 31.12.2028 realisiert werden.
- Soziale Komponente: Unterstützt gezielt Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 €.
Ergänzende Darlehen & steuerliche Vergünstigungen
Flankierend zu den Direktzuschüssen bietet die KfW zinsgünstige Ergänzungskredite (Programm 358/359) an. Alternativ kann die energetische Sanierung auch über drei Jahre steuerlich geltend gemacht werden (§ 35c EStG), sofern keine direkten Fördermittel in Anspruch genommen wurden.
Ökologischer Mehrwert & energetische Transformation
Die konsequente Anwendung des GEG ist ein wesentlicher Beitrag zur Senkung der CO2-Last. Da der Gebäudesektor für einen erheblichen Teil der bundesweiten Emissionen verantwortlich ist, stellt die Wärmepumpe eine der zentralen Technologien dar, um die Klimaziele im Rhein-Neckar-Kreis lokal umzusetzen.
Resümee: Die Bedeutung für Ihre Investitionsentscheidung
Die aktuellen Förderrichtlinien bieten eine hohe Planungssicherheit und machen den Umstieg wirtschaftlich attraktiv und planbar. Neben den Zuschüssen profitieren Anlagenbetreiber von einer gesteigerten Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und einer langfristigen Wertsteigerung ihres Eigentums.NEUKING Heizung ist Ihr Partner in Mannheim – von der ersten Fördermittelprüfung bis zur finalen Inbetriebnahme.
Prozessmodell von NEUKING: In 5 Etappen zur Förderung
Möchten Sie erfahren, wie die konkrete Abwicklung aussieht? Auf unserer Detailseite zum Ablauf der Wärmepumpenförderung skizzieren wir unseren 5-Schritte-Plan. Wir unterstützen eine förderkonforme Dokumentation zur optimalen Ausschöpfung der Zuschüsse – inkl. persönlicher Förderanalyse und fachgerechter Installation.
Wärmepumpen-Beratung von NEUKING
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Bei NEUKING Heizung bieten wir Ihnen eine fundierte Erstberatung, um all diese Fragen individuell zu klären.
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