NEUKING Heizung
Ihr Wegweiser durch das neue Heizungsgesetz.
Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), in Kraft seit dem 21. Juli 2026, haben sich die Rahmenbedingungen für den Wechsel auf regenerative Wärmepumpentechnik verändert.
Erfahren Sie hier, welche Zuschüsse seit dem 21. Juli 2026 gelten, wie Ihre Förderhöhe von Einkommen und Objekt abhängt und wie NEUKING Heizung Sie in der Metropolregion Rhein-Neckar bei der Beantragung und Umsetzung unterstützt.
Wir analysieren für Sie die geltenden Förderbedingungen im Detail und projektieren die technisch wie wirtschaftlich sinnvollste Heizungslösung für Ihr Objekt.
GEG & BEG-Reform 2026: Rechtliche Rahmenbedingungen
Das seit Anfang 2024 gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das zentrale Instrument zur Dekarbonisierung privater und gewerblicher Immobilien. Im Kern steht die Verpflichtung, neue Heizsysteme perspektivisch so zu konzipieren, dass sie mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Zielsetzung bleibt die Klimaneutralität des gesamten Gebäudebestands bis zum Jahr 2045. Die Zuschüsse für den Heizungstausch laufen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM); zuständig ist die KfW.
Zum 21. Juli 2026 hat der Bund die Förderkonditionen neu geordnet: Die Grundstruktur bleibt erhalten, mehrere Bausteine wurden abgesenkt oder neu gestaffelt – und die Förderung sinkt seither planmäßig in Halbjahresschritten weiter.
Zuschussstruktur & Kalkulationsbeispiele (Stand: 21. Juli 2026)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) setzt sich aus folgenden Modulen zusammen:
- Grundförderung: Ein Fixbetrag von 30 % für alle förderfähigen Wärmepumpensysteme.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % für den Austausch fossiler Altanlagen – sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
- Einkommensbonus: gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen: 40 % (bis 30.000 €), 30 % (bis 40.000 €), 10 % (bis 50.000 €). Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind wird das Einkommen einmalig um 10.000 € gemindert.
Die anrechenbaren Kosten sind auf 28.000 € pro Wohneinheit begrenzt. Der Förderhöchstsatz liegt bei 70 %, für Haushalte mit geringem Einkommen bei 80 %.
Rechenbeispiel A: Beim Ersatz einer 25 Jahre alten Ölheizung erreicht ein Eigentümer-Ehepaar (zu versteuerndes Einkommen über 50.000 €) 30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus = 46 %. Bei 28.000 € anrechenbaren Kosten entspricht das 12.880 € Zuschuss.
Rechenbeispiel B: Eine Familie mit einem Kind in der Metropolregion (zu versteuerndes Einkommen 35.000 €, durch den Familienabschlag rechnerisch 25.000 €) tauscht ihre alte Gaszentralheizung: 30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus + 40 % Einkommensbonus ergäben 86 % – gedeckelt auf den Höchstsatz von 80 %. Das entspricht 22.400 € Zuschuss.
Beide Kalkulationen: Stand 28. Juli 2026, ohne Gewähr. Die tatsächliche Förderhöhe ermitteln wir individuell für Ihr Objekt.
Anforderungen & Förderfähigkeit im Überblick
Um die staatlichen Mittel zu erhalten, müssen spezifische Kriterien erfüllt sein:
- Nachweis der 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien – eine Wärmepumpe erfüllt diese automatisch.
- Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus gelten für selbstnutzende Eigentümer.
- Bestätigung zum Antrag (BzA) durch Fachbetrieb oder Energieberater und Antragstellung über die KfW zwingend vor Beginn der Umsetzung (Auftragserteilung).
Bonusregelungen: Klimageschwindigkeits- & Einkommensbonus
Die Zuschusslogik basiert auf einem Baukastenprinzip:
- Klimageschwindigkeitsbonus (16 %): für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alter Gas- oder Ölzentralheizungen. Er sinkt planmäßig: 12 % ab Februar 2027, 8 % ab August 2027, 4 % ab Februar 2028 – ab August 2028 entfällt er.
- Einkommensbonus (10–40 %): gestaffelt nach dem zu versteuernden Einkommen, Nachweis über die Einkommensteuerbescheide. Der Familienabschlag von 10.000 € kann Haushalte in eine günstigere Stufe bringen.
Der frühere Effizienzbonus von 5 % für natürliche Kältemittel ist zum 21. Juli 2026 entfallen.
Planmäßige Absenkung: Warum frühes Handeln zählt
Die Reform enthält eine gesetzlich fixierte Degression: Jeweils zum 1. Februar und 1. August sinken die anrechenbaren Kosten um 750 € und der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte. Je nach Einkommenssituation bedeutet ein halbes Jahr Zuwarten bis zu rund 1.400 € weniger Zuschuss.
Das ist kein künstlicher Zeitdruck, sondern der planbare Fahrplan des Gesetzgebers: Wer sich früher entscheidet, sichert sich den jeweils höheren Fördersatz. Auch der für Anfang 2027 angekündigte „Wertschöpfungsbonus“ für in Europa gefertigte Wärmepumpen ändert daran nichts: Er erhöht die Gesamtförderung nicht, sondern ordnet die Grundförderung nur um – für nicht in Europa gefertigte Geräte sinkt sie sogar. In der Beratung zeigen wir Ihnen konkret, was der nächste Stichtag für Ihr Vorhaben bedeutet.
Ergänzende Darlehen & steuerliche Vergünstigungen
Flankierend zu den Direktzuschüssen bietet die KfW zinsgünstige Ergänzungskredite (Programm 358/359) an. Alternativ kann die energetische Sanierung auch über drei Jahre steuerlich geltend gemacht werden (§ 35c EStG), sofern keine direkten Fördermittel in Anspruch genommen wurden.
Ökologischer Mehrwert & energetische Transformation
Die konsequente Anwendung des GEG ist ein wesentlicher Beitrag zur Senkung der CO2-Last. Da der Gebäudesektor für einen erheblichen Teil der bundesweiten Emissionen verantwortlich ist, stellt die Wärmepumpe eine der zentralen Technologien dar, um die Klimaziele im Rhein-Neckar-Kreis lokal umzusetzen.
Resümee: Die Bedeutung für Ihre Investitionsentscheidung
Die Wärmepumpenförderung bleibt auch nach der Reform wirtschaftlich attraktiv – sie ist jedoch individueller geworden und sinkt planmäßig weiter. Entscheidend ist deshalb Ihre persönliche Kalkulation aus Einkommen, Objekt und Maßnahme. Neben den Zuschüssen profitieren Anlagenbetreiber von gesteigerter Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und einer langfristigen Wertsteigerung ihres Eigentums.NEUKING Heizung ist Ihr Partner in Mannheim – von der individuellen Förderberechnung bis zur finalen Inbetriebnahme.
Prozessmodell von NEUKING: In 5 Etappen zur Förderung
Möchten Sie erfahren, wie die konkrete Abwicklung aussieht? Auf unserer Detailseite zum Ablauf der Wärmepumpenförderung skizzieren wir unseren 5-Schritte-Plan. Wir unterstützen eine förderkonforme Dokumentation zur optimalen Ausschöpfung der Zuschüsse – inkl. persönlicher Förderanalyse und fachgerechter Installation.
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